Satzung des JuLi Kreisverbands Aachen-Stadt
§ 1 Grundsätze
- STELLUNG: Die Jungen Liberalen Aachen-Stadt (kurz JuLis Aachen-Stadt) sind eine
selbständige politische Jungendorganisation, in der sich junge Liberale zusammen
geschlossen haben mit dem Ziel die Idee des politischen Liberalismus weiterzuentwickeln
und in die Praxis umzusetzen. Die Jungen Liberalen Aachen-Stadt verstehen sich der
Jugendverband der Freien Demokratischen Partei (FDP) Aachen. - ZIELE: Die Jungen Liberalen wirken an der Aufgabe mit, die größtmögliche Freiheit, die
Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung für den Einzelnen und damit mehr Freiheit für
den Menschen zu verwirklichen. Die Jungen Liberalen greifen vor allem die Probleme der
Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf und setzen sich für deren Interessen ein.
Sie bekennen sich zum Auf- und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates, einer von
sozialem Geist getragenen freiheitlichen Gesellschaft und einer ökologischen und sozialenMarktwirtschaft. Sie bekämpfen alle verfassungsfeindlichen, totalitären und diktatorischen
Bestrebungen. - INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT. Die Jungen Liberalen streben eine enge
Zusammenarbeit mit gleichgesinnten politischen Jugendverbänden in anderen Staaten mit
dem Ziel an, eine überstaatliche Ordnung im Geiste liberaler und demokratischer
Lebensauffassung herbeizuführen.
§ 2 Mitgliedschaft
- VORAUSSETZUNGEN. Mitglied der Jungen Liberalen Aachen-Stadt kann jeder werden, der
mindestens 14 Jahre alt ist und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht Mitglied
einer politisch konkurrierenden Organisation ist und die Grundsätze und Satzungen des
Verbandes anerkennt. - ERWERB. Die Aufnahme von Personen, die zum ersten Mal einen Aufnahmeantrag stellen
oder nach einem Austritt erneut die Aufnahme beantragen, erfolgt beim JuLi Landesverband
NRW nach dem in der Landessatzung vorgesehenen Verfahren. Die Aufnahme von Personen,
deren Aufnahme schon einmal abgelehnt worden ist, und die Wiederaufnahme von
ausgeschlossenen Mitgliedern erfolgt durch den Bundesvorstand. - ENDE DER MITGLIEDSCHAFT. Die Mitgliedschaft endet mit Vollendung des 35. Lebensjahres,
dem schriftlich gegenüber dem Kreis- oder Landesvorstand erklärten Austritt, dem Eintritt in
eine politisch konkurrierende Organisation oder Partei, dem Ausschluss oder dem Tod.
Bekleidet ein Mitglied bei der Vollendung des 35. Lebensjahres ein Amt, so endet die
Mitgliedschaft, in der eine weitere Wahl in ein Amt nicht zulässig ist, mit dem Ablauf der
Amtszeit.
§ 3 Wahlen und Abstimmungen
- WAHLEN UND ABSTIMMUNGEN. Wahlen zum Kreisvorstand sind geheim. Im Übrigen
erfolgen Wahlen, soweit in dieser Satzung nicht anderes bestimmt ist, offen, wenn kein
Wahlberechtigter oder Kandidat widerspricht. Wahlen sind mit der Tagesordnung schriftlich
anzukündigen. Abstimmungen erfolgen offen. Für Kongresse kann schriftliche Abstimmung
vorgesehen werden. - MEHRHEITEN. Bei Wahlen und Abstimmungen genügt die einfache Mehrheit der Stimmen,
soweit nichts anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt.
§ 4 Organe
- ORGANE. Die Organe des Kreisverbandes sind dem Rang nach
- der Kreiskongress,
- der Kreisvorstand.
- BESCHLUSSFÄHIGKEIT. Die Organe sind, soweit nichts anderes bestimmt ist beschlussfähig,
wenn sie ordnungsgemäß unter Angabe einer Tagesordnung einberufen wurden. Ist ein
Organ nicht beschlussfähig, so ist es erneut ordnungsgemäß einzuberufen.
§ 5 Kreiskongress
- STELLUNG. Der Kreiskongress ist das oberste Beschlussorgan Kreisverbandes. Er wird
öffentlich abgehalten. - AUFGABEN. Der Kreiskongress hat folgende unübertragbare Aufgaben:
- Wahl, Abberufung und Entlastung der Mitglieder des Kreisvorstandes,
- Wahl einer Kassenprüferin/ eines Kassenprüfers,
- Genehmigung des Finanzberichtes des Kreisvorstandes,
- Entlastung des Kreisvorstandes,
- Verabschiedung und Änderung der Satzung und der Beitragsordnung des Kreisverbandes
- Auflösung des Kreisverbandes,
- Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für den Landeskongress und den Ring
Politischer Jugend (RPJ) Aachen.
- EINBERUFUNG. Der Kreiskongress tagt mindestens einmal jährlich (ordentlicher
Kreiskongress). Er ist ferner auf Beschluss des Kreisvorstandes oder auf Antrag von
mindestens eines Viertels der Mitglieder innerhalb von zwei Wochen einzuladen
(außerordentlicher Kreiskongress). Kreiskongresse werden mit einer Frist von zwei Wochen
unter Vorschlag einer Tagesordnung durch den Kreisvorstand mittels schriftlicher Einladung
an alle Mitglieder einberufen. Ein Versand der Einladung per E-Mail genügt der Schriftform. - ANTRÄGE. Antragsberechtigt sind die Mitglieder oder der Kreisvorstand. Anträge müssen vor
dem Kreiskongress beim Kreisvorstand eingegangen sein. Satzungsänderungsanträge müssen
den Mitgliedern zwei Wochen vor dem Kreiskongress mit der Einladung zugesand werden. - REDERECHT. Auf dem Kreiskongress redeberechtigt sind die Mitglieder der Jungen Liberalen
Aachen-Stadt. Auf Antrag kann Gästen das Rederecht erteilt werden. - PRÄSIDIUM. Nach Eröffnung des Kreiskongresses werden die Tagungspräsidentin oder der
Tagungspräsident und die Protokollführerin/ oder der Protokollführer sowie gegebenenfalls
ein Wahlausschuss gewählt. Das Protokoll ist von den Mitgliedern des Tagungspräsidiums zu
prüfen und abzuzeichnen. Innerhalb eines Monats ist es vom Kreisvorstand zu genehmigen
und dem Landesverband zur Kenntnis zu bringen. - ÖFFENTLICHKEIT. Die Öffentlichkeit des Kreiskongresses kann auf Beschluss mit absoluter
Mehrheit der anwesenden Delegierten ausgeschlossen werden.
§ 6 Kreisvorstand
- ZUSAMMENSETZUNG. Der Kreisvorstand besteht aus:
- der Kreisvorsitzenden/ dem Kreisvorsitzendem,
- zwei gleichberechtigten stellvertretenden Kreisvorsitzenden,
- der Kreisschatzmeisterin/ dem Kreisschatzmeister
welche den geschäftsführenden Kreisvorstand bilden sowie - eins oder 3 gleichberechtigten weiteren Mitgliedern (Beisitzerin/ Beisitzer).
- WAHL. Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden in getrennten Wahlgängen für die Dauer
von einem Jahr gewählt. Im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der
stimmberechtigten Delegierten erforderlich; bei Stimmengleichheit findet der zweite
Wahlgang als Stichwahl statt. Scheidet ein Kreisvorstandsmitglied vorzeitig aus, so wird ein
Nachfolger vom nächstfolgenden Kreiskongress für die noch verbleibende Amtszeit gewählt.
Die Abwahl eines Kreisvorstandsmitgliedes kann nur durch konstruktives Misstrauensvotum
mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erfolgen. - AUFGABEN. Der Kreisvorstand entscheidet über die an ihn verwiesenen und an ihn
gerichteten Anträge, führt die Beschlüsse des Kreiskongresses aus und erledigt die laufenden
politischen und organisatorischen Aufgaben des Kreisverbandes. Er erstattet dem
Kreiskongress jährlich einen Tätigkeitsbericht. - VERTRETUNG DES VERBANDES. Zur außergerichtlichen Vertretung des Kreisverbandes ist der
Kreisvorsitzende oder einer der stellvertretenden Kreisvorsitzenden sowie derKreisschatzmeister ermächtigt. Weitere Mitglieder können hierzu durch Beschluss des
Vorstandes ermächtigt werden. Die gerichtlichen Vertretung des Kreisverbandes ist der JuLi
Landesvorstand NRW. Näheres regelt die Satzung des Landesverbandes NRW. - ARBEITSWEISE. Der Kreisvorstand legt die Regelmäßigkeit seiner Sitzungen selbständig fest.
Er legt selber fest, ob mitgliederöffentlich, öffentlich oder nicht öffentlich getagt wird. Seine
innere Organisation und Arbeitsweise regelt der Kreisvorstand selbst.
§ 7 Arbeitskreise
- AUFGABEN. Der Kreisvorstand kann für die politisch-programmatische Arbeit Arbeitskreise
einrichten. Sie haben die Aufgabe, an der politischen Willensbildung des Verbandes
mitzuwirken. - ARBEITSWEISE. Die Arbeitskreise leiten ihre Beschlüsse dem Kreisvorstand zu und stellen
Anträge auf dem Kreiskongress. Sie sind nicht berechtigt, sich eigenständig an die
Öffentlichkeit zu wenden.
§ 8 Finanzen
- BEITRAGSPFLICHT. Der Kreisverband deckt seine Aufwendungen durch Mitgliedsbeiträge,
Spenden und sonstige Einnahmen. - AUFGABEN. Die Mitgliedsbeiträge werden vom Kreisschatzmeister gemäß der
Beitragsordnung der JuLis Aachen-Stadt erhoben. Er leitet die Umlage an den Landesverband
auf Abruf weiter. Im Übrigen ist der Kreisverband finanziell unabhängig und verwaltet seine
Finanzen selbst. - BEITRAGSORDNUNG. In der Beitragsordnung wird die Höhe der Mitgliedsbeiträge festgelegt.
- KREISSCHATZMEISTER. Der Kreisschatzmeister hat die Finanzen des Kreisverbandes in
Befolgung wirtschaftlicher Grundsätze zu verwalten und für eine ordnungsgemäße Buch- und
Belegführung zu sorgen. Er erstattet dem Kreiskongress jährlich einen Finanzbericht. Der
Schatzmeister hat der Kassenprüferin/ dem Kassenprüfer sowie dem Kreisvorstand auf
Verlangen Einsicht in alle Unterlagen zu gewähren und die dabei notwendigen Erläuterungen
zu geben.
§ 9 Kassenprüfung
- KASSENPRÜFER. Es wird eine Kassenprüferin/ ein Kassenprüfer für die Dauer von einem Jahr
gewählt. Sie/ er darf kein anderes Amt, mit Ausnahme des Delegierten- und
Ersatzdelegiertenamtes, ausüben. - AUFGABEN. Die Kassenprüferin/ der Kassenprüfer hat die Finanzen des Kreisverbandes
jährlich unter Anwesenheit mit dem Kreisschatzmeister zu prüfen und einen schriftlichen
Finanzbericht vorzulegen, der auf dem Kreiskongress vorzutragen ist.
§ 10 Satzungsregelungen
- SATZUNGSÄNDERUNGEN. Änderungen dieser Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei
Drittel der anwesenden Mitglieder. Anträge auf Satzungsänderungen müssen den
Mitgliedern mit der Einladung zum Kreiskongress zugegangen sein.
§ 11 Auflösung
- BESCHLUSS. Die Auflösung des Kreisverbandes bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln aller
Mitglieder. Ein Antrag auf Auflösung muss den Mitgliedern sechs Wochen vor dem
Kreiskongress zugegangen sein. - VERMÖGEN. Im Falle der Auflösung des Kreisverbandes fällt das Vermögen des
Kreisverbandes an die Friederich-Naumann-Stiftung für die Freiheit zur politischen Bildung
junger Menschen.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit der Verabschiedung durch den Kreiskongress am 14.06.2012 für den JuLi
Kreisverband Aachen-Stadt in Kraft. Sie gilt als Neufassung der vormaligen Satzung des
Kreisverbandes der Jungen Liberalen Aachen-Stadt