Beitragsordnung des JuLi Kreisverbandes Aachen-Stadt
§ 1 Zweck
- Der Kreisverband der Jungen Liberalen Aachen-Stadt erhebt im Rahmen seiner Arbeit von
den Mitgliedern einen monatlichen Mindestbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag dient der
Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Kreisverbandes und der Aufrechterhaltung seiner
politischen Arbeit. - Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich zu satzungskonformen Zwecken verwendet.
§ 2 Allgemeine Vorschriften
- Der Kreisverband deckt seine Aufwendungen durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige
Einnahmen
§ 3 Mitgliedsbeiträge
- Beim Erwerb der Mitgliedschaft verpflichtet sich jedes Mitglied, mindestens den vom
Kreiskongress festgelegten Mitgliedsbetrag zu entrichten. Der Beitrag wird fällig ab dem
ersten vollen Monat der Mitgliedschaft. - Der Beitragserhebung liegt folgende Staffel zugrunde:
- Beitragsklasse a: mind. 1 EUR/ Monat (Jahresbeitrag: mind. 12 EUR)
- Beitragsklasse b: mind. 2 EUR / Monat (Jahresbeitrag: mind. 24 EUR)
- Beitragsklasse c: mind. 3 EUR / Monat (Jahresbeitrag: mind. 36 EUR)
- Die Einordnung der Mitglieder wird nach folgenden Kriterien vollzogen:
- Beitragsklasse a: Schüler, Arbeitslose
- Beitragsklasse b: Wehr-/Ersatzdienstleistende, Azubis, Studenten
- Beitragsklasse c: Berufstätige
- Die Einordnung der Mitglieder erfolgt durch den Kreisvorstand anhand der Geburtsdaten.
- Um weiterhin der für sie zuständigen Beitragsklasse zugeteilt zu sein, müssen Schüler mit
Vollendung des 18. Lebensjahres und Wehr-/Ersatzdienstleistende, Auszubildende,
Berufsschüler und Studenten mit Vollendung des 25. Lebensjahres jährlich ihren Status
nachweisen. Erfolgt der Nachweis nicht, werden sie wie unter § 3 (3) (b) und § 3 (3) (c)
eingestuft. - Der Nachweis über den beruflichen Stand und die Einordnung in die Beitragsstaffel muss
durch das einzelne Mitglied geführt werden. - In Ausnahmefällen kann der Kreisvorstand auf Antrag eine Beitragsermäßigung für einzelne
Mitglieder beschließen.
§ 4 Beitragserhebung
- Zuständig für die Einziehung und Verwaltung der Beiträge und der sonstigen Einnahmen ist
der Kreisschatzmeister. - Der Jahresbeitrag kann alle drei, sechs oder zwölf Monate durch Überweisung,
Einzugsermächtigung oder Barzahlung an den Kreisverband erfolgen.
§ 5 Beitragsquittung
- Jedem Mitglied ist auf Anforderung über die gezahlten Beiträge eine Quittung zu erteilen.
- Die Beitragsquittungen werden nur durch den Schatzmeister des Kreisverbandes Aachen-
Stadt erstellt.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Beitrags- und Finanzordnung ist vom Kreiskongress der Jungen Liberalen Aachen-Stadt am 14.
Juni 2012 beschlossen worden und ist sofort in Kraft getreten.